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Unique! Einzigartig – Das ist Ihr Know-how, Ihre Erfindung, Ihr Design oder Ihre Marke. Mit unserer Hilfe soll das auch so bleiben. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres geistigen Eigentums – und das auch auf einzigartige Weise. Dazu bieten wir Ihnen anwaltliche Dienstleistungen in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Unser Leistungsangebot finden Sie nachfolgend aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Schutzrechten.

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Patente, Gebrauchsmuster

  • Recherche zum Stand der Technik weltweit
  • Komplette Durchführung von Anmeldungen mit Erstellung sämtlicher Anmeldeunterlagen national und international (PCT Patent Cooperation Treaty)
  • Durchführung von Eintragungs- und Erteilungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (EIGE) und dem Europäischen Patentamt (EPA) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Durchführung von Einspruchs-, Beschwerde-, Nichtigkeits und Löschungsverfahren beim DPMA, EIGE, Bundespatentgericht (BPatG), Bundesgerichtshof (BGH) und EPA
  • Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von technischen Schutzrechten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
  • Überwachung der Schutzrechtslage / Verletzungsrecherchen
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Bewertung von Schutzrechten / Rating
  • Arbeitnehmererfinderrecht
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Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel

  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen weltweit
  • Nationale, regionale (EU) und internationale Registrierung von Marken beim DPMA, Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO und der World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Durchführung von Widerspruchs-, Beschwerde- und Löschungsverfahren beim DPMA, EUIPO, Europäischem Gericht (EuG), Europäischem Gerichtshof (EuGH), BPatG und Land-/Oberlandesgerichten (LG/OLG)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
  • Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von Marken
  • Markenüberwachung
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Designschutz, Geschmacksmuster

  • Nationale und Europäische sowie internationale Musteranmeldungen beim DPMA, EIGE, EUIPO und WIPO
  • Durchführung von Beschwerde-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren vor dem DPMA, EIGE, EUIPO, BPatG und LG/OLG
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Musterrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
  • Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von Geschmacksmustern
  • Musterüberwachung
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Weitere Leistungen

  • Wettbewerbsrecht (UWG) / ergänzender gewerblicher Leistungsschutz
  • Urheberrecht
  • Vertragsgestaltung / Lizenzen / Schutzrechtskauf und -verkauf
  • Software- / Internet- / Domainrecht
  • Schlichtungsverfahren
  • InnovationsberatungSchulungen / Seminare

Innovationen, Know-How, Kennzeichen, Designs - Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres geistigen Eigentums.


Sie benötigen Informationen, Rat und Unterstützung bei Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern oder Lizenzen, wir informieren Sie, wir stehen mit Rat zur Seite, wir unterstützen und entlasten Sie bei Verwaltungsaufgaben, wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten, kurz - wir sind für Sie da.
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Update zur Situation wegen der Corona – Virus – Epidemie

Update zur Situation wegen der Corona – Virus – Epidemie

03.12.2020
Update zur Situation wegen der Corona – Virus – Epidemie

Update zur Situation wegen der Corona – Virus – Epidemie

03.12.2020
Trotz der anhaltenden außergewöhnlichen Situation durch die Corona – Virus – Epidemie und den damit verbundenen behördlichen Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens möchten wir darauf hinweisen, dass wir unsere Dienstleistungen weiterhin in unveränderter Form ausführen und insbesondere sicherstellen, dass alle Fristen gegenüber Behörden und Gerichten eingehalten werden. 

Zum Schutz unserer Mitarbeiter/innen setzen wir die Arbeit im Schichtsystem fort und sind gleichzeitig mittels Telearbeit unter Nutzung eines sicheren elektronischen Zugriffs auf unsere Systeme und Daten von verschiedenen Standorten aus im vollen Umfang arbeitsfähig.

Gleichwohl bitten wir um Verständnis, wenn es in dieser außergewöhnlichen Situation trotz aller Bemühungen zu Verzögerungen im Arbeitsablauf kommen sollte.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch die verschiedenen Ämter trotz der getroffenen Maßnahmen derzeit einen kontinuierlichen Betrieb gewährleisten.

Wir hoffen weiterhin, dass sich die Situation baldmöglichst normalisiert und wünschen unseren Geschäftspartnern und Ihren Angehörigen weiter alles Gute und vor allem natürlich Gesundheit.
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INFORMATIONEN ZUM BREXIT UND DEN AUSWIRKUNGEN AUF DAS GEISTIGE EIGENTUM

INFORMATIONEN ZUM BREXIT UND DEN AUSWIRKUNGEN AUF DAS GEISTIGE EIGENTUM

03.12.2020
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INFORMATIONEN ZUM BREXIT UND DEN AUSWIRKUNGEN AUF DAS GEISTIGE EIGENTUM

INFORMATIONEN ZUM BREXIT UND DEN AUSWIRKUNGEN AUF DAS GEISTIGE EIGENTUM

03.12.2020
Marken und Designs

Für jede eingetragene Unionsmarke (EUTM) oder jedes EU – Design werden gemäß den Bestimmungen des Austrittsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und dem vereinigten Königreich (UK) bezüglich des Austritts des vereinigten Königreichs aus der EU (BREXIT) zum Ende des Jahres 2020 vergleichbare britische Marken - und Designrechte geschaffen.

Am 1. Januar 2021 wird das Amt für geistiges Eigentum (IPO) des Vereinigten Königreichs für jede eingetragene Unionsmarke (EUTM) eine vergleichbare britische Marke (UKTM) und für jedes eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Design) (RCD) ein vergleichbares britisches Design erstellen.

Jedes dieser Rechte im Vereinigten Königreich wird:
- in das britische Marken- oder Geschmacksmusterregister eingetragen werden,
- die gleiche Rechtsstellung haben, als ob der Patentinhaber das Recht nach britischem Recht beantragt und registriert hätte,
- den ursprünglichen Anmeldetag der europäischen Unionsmarke oder des europäischen Designs behalten,
- die ursprünglichen Prioritäts – oder UK – Senioritätsdaten behalten,
- eine vollständig unabhängige britische Marke oder ein vollständig unabhängiges Design sein, das getrennt von der ursprünglichen EUTM oder dem RCD angefochten, übertragen, lizenziert oder erneuert werden kann.

Die Marken- oder Geschmacksmusterinhaber werden:
- keinen Antrag auf dieses Recht stellen oder eine Anmeldegebühr entrichten müssen.
- keine Registrierungsbescheinigung für das Vereinigte Königreich erhalten, aber auf www.gov.uk auf Details über die Marke oder das Geschmacksmuster zugreifen können und dort einen Screenshot als Beweis für das Recht machen können.Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen, die Anträge auf EUTMs oder RCDs haben, die am Ende des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 nicht registriert sind, haben im Vereinigten Königreich eine Frist von neun Monaten, um denselben Schutz zu beantragen. In diesem Fall werden die Antragsgebühren des Vereinigten Königreichs fällig und der Antrag unterliegt den Prüfungs – und Veröffentlichungsanforderungen des Vereinigten Königreichs.

Der frühere Anmeldetag der entsprechenden Anmeldung der Unionsmarke oder des RCDs kann beansprucht werden.

Alle eingetragenen Gemeinschaftsdesigns und Unionsmarken, die nach dem 31. Dezember 2020 auslaufen, müssen im Vereinigten Königreich separat durch Zahlung der Jahresgebühren für die entsprechenden britischen Rechte erneuert werden, wenn der Schutz im Vereinigten Königreich aufrechterhalten werden soll. Eine vorzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühren der beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geschützten Rechte hat im Vereinigten Königreich keine Wirkung, d. h. es hat keine Auswirkung, ob die Jahresgebühr beim EUIPO vor dem 01. Januar 2021 entrichtet wurde.

Internationale Marken und Designs

Internationale Marken und Designs, die die EU benennen, werden im Vereinigten Königreich weiterhin im Rahmen des Austrittsabkommens geschützt.

Am 1. Januar 2021 wird das Amt für geistiges Eigentum (IPO) des Vereinigten Königreichs:

-eine vergleichbare britische Marke für jede internationale Marke (EU), die am Ende der Übergangszeit geschützt ist, erstellen,
- ein neu registriertes britisches Design für jedes internationale Design (EU), das am Ende der Übergangszeit geschützt ist, erstellen.Wurde eine internationale Marke oder Design, das die EU benennt, beantragt, aber noch nicht eingetragen, so hat der Inhaber eine Frist von neun Monaten, um für dasselbe Recht eine britische Marke oder ein britisches Design zu beantragen. Die Antragsgebühren im Vereinigten Königreich sind dann zu entrichten und die Anmeldung unterliegt den Prüfungsanforderungen des Vereinigten Königreichs und den Anforderungen an die Veröffentlichung von Marken.

Nicht registrierte Designs

Nicht eingetragene Gemeinschaftsdesigns, die vor Ablauf der Übergangszeit entstehen, werden im Vereinigten Königreich für den Rest ihrer dreijährigen Laufzeit weiterhin durch fortdauernde nicht eingetragene Designs geschützt.

Ab dem 1. Januar 2021 wird ein zusätzliches nicht eingetragenes Design (SUD) im britischen Recht verfügbar sein.

Das SUD wird einen ähnlichen Schutz bieten wie das nicht eingetragene Gemeinschaftsdesign, jedoch nur für das Vereinigte Königreich.

Das SUD wird durch erste Offenlegung im Vereinigten Königreich oder in einem anderen qualifizierten Land entstehen. Eine erste Offenlegung in der EU wird kein SUD-Recht begründen. Es könnte die Neuheit des Designs zerstören, wenn später versucht werden sollten, nicht registrierte Rechte im Vereinigten Königreich zu etablieren.

Jeder Anmelder muss sorgfältig überlegen, wo die Produkte offengelegt werden müssen, um sicherzustellen, dass sie auf den entsprechenden Märkten einen angemessenen Schutz haben.
 
Patente

Da das Europäische Patentamt EPA keine EU – Behörde ist, hat ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU keinen Einfluss auf das derzeitige europäische Patentsystem. Bestehende europäische Patente, die das Vereinigte Königreich betreffen, sind ebenfalls nicht betroffen.

Ergänzende Schutzzertifikate (SPC)

SPCs werden als nationale und nicht als EU-weite Rechte gewährt, sodass der BREXIT nahezu keinen Einfluss hat.
 
Parallelhandel zwischen dem Vereinigten Königreich und dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Die Rechte des geistigen Eigentums an Waren, die nach dem BREXIT durch oder mit Zustimmung des Rechteinhabers im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden, können im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum (einschließlich der EU und Island, Liechtenstein und Norwegen) nicht mehr als erschöpft angesehen werden, wenn sie ohne Zustimmung durch den Rechteinhaber vom Vereinigten Königreich in den EWR exportiert werden.

Dies bedeutet, dass Unternehmen, die diese IP – geschützten Waren aus dem Vereinigten Königreich in den EWR exportieren, möglicherweise die Zustimmung des Rechtsinhabers benötigen.

Die Rechte des geistigen Eigentums an Waren, die nach Ablauf des Übergangszeitraums zum Ende des Jahres 2020 im EWR durch oder mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Markt gebracht werden, gelten im Vereinigten Königreich auch nach dem BREXIT weiterhin als erschöpft, auch wenn sie ohne Zustimmung durch den Rechteinhaber vom EWR in das Vereinigten Königreich exportiert werden.

Dies bedeutet, dass Einfuhren aus dem EWR in das Vereinigte Königreich durch den BREXIT nicht betroffen sein werden.
 
Urheberrecht

Die meisten urheberrechtlich geschützten Werke (wie Bücher, Filme und Musik) werden weiterhin in der EU und im Vereinigten Königreich geschützt sein. Dies beruht auf der fortgesetzten Geltung internationaler Urheberrechtsverträge im Vereinigten Königreich.

Aus dem gleichen Grund werden EU - Urheberrechte im Vereinigten Königreich weiterhin geschützt sein. Dies gilt für Werke, die vor und nach dem 1. Januar 2021 angefertigt wurden.

Vertretung

Ab dem 1. Januar 2021 können britische Anwälte keine Mandanten mehr bei neuen Anmeldungen oder Verfahren beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) vertreten.

Ebenso wird ab dem 1. Januar 2021 nur noch eine Zustelladresse im Vereinigten Königreich für neue Anmeldungen und neue Anträge auf Einleitung eines strittigen Verfahrens vor dem Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs akzeptiert. Unsere Kanzlei ist derzeit dabei, eine kontinuierliche Vertretung im Vereinigten Königreich sicherzustellen und wir werden die relevanten Informationen in Kürze zur Verfügung stellen.
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NEUE TOCHTERGESELLSCHAFT IN GROSSBRITANNIEN

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11.01.2021
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NEUE TOCHTERGESELLSCHAFT IN GROSSBRITANNIEN

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11.01.2021
Zum 1. Januar 2021 hat Großbritannien nunmehr endgültig die europäische Union verlassen und dies hat auch Auswirkungen auf den gewerblichen Rechtsschutz, wie wir Ihnen bereits in einer Mail im Dezember 2020 mitgeteilt haben. Insbesondere für Schutzrechte mit Geltungsbereich der Europäischen Union, wie die europäische Gemeinschaftsmarke und das europäische Design, ergeben sich geänderte örtliche Schutzbereiche, wobei das Vereinigte Königreich für jedes europäische Design und jede europäische Gemeinschaftsmarke nunmehr ein eigenes britisches Schutzrecht erzeugt hat, das für Großbritannien Schutz bietet.

Um weiterhin unsere Mandantinnen und Mandanten vollumfänglich in Großbritannien vertreten zu können, freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir in Großbritannien eine Tochtergesellschaft LangPatent UK Services Limited gegründet haben, die vor dem britischen Patentamt vertretungsberechtigt ist, sodass wir sämtliche Handlungen vor dem britischen Patentamt vornehmen können. Insbesondere können wir weiterhin wie gewohnt europäische Patente direkt in Großbritannien nationalisieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass wir die britischen Schutzrechte, die aus den europäischen Gemeinschaftsschutzrechten entstanden sind, weiterhin betreuen können. Zudem ist es uns möglich, auch direkt nationale britische Schutzrechte, wie britische Marken, Patente und Designs anzumelden und unsere Mandantinnen und Mandanten vor dem britischen Patentamt zu vertreten.

Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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